Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

18. 07. 2012

AHRENDT: Chancen auf Neuanfang durch das Restschuldbefreiungs-verfahren

BERLIN. Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" der Bundesjustizministerin hat das Kabinett im Rahmen eines Reformplans den Startschuss für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform gegeben.

Mit den Neuregelungen soll Menschen, die in eine finanzielle Notsituation kommen, schneller als bisher die Möglichkeit eines Neuanfangs gegeben werden. Ziel ist es, mit der Reform eine Beschleunigung des Restschuldbefreiungsverfahrens zu erreichen. Künftig sollen Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden können, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Werden zumindest die Verfahrenskosten vollständig bezahlt, soll eine Verkürzung auf fünf Jahre möglich sein. Damit soll ein gezielter Anreiz für die Schuldner geschaffen werden, möglichst viele ihrer Verpflichtungen zu erfüllen. Ansonsten soll es bei der derzeitigen Verfahrensdauer von sechs Jahren bleiben. Die Möglichkeit einer Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens soll allen Personen offen stehen und nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt werden.
Auch wird das Insolvenzplanverfahren nun im Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen, um neben der starren Mindestbefriedigungsquote nach drei Jahren jedem Schuldner die Möglichkeit einer einvernehmlichen und flexiblen Restschuldbefreiung zu eröffnen.

Der Entwurf enthält zudem zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, um die derzeit bestehenden praktischen Probleme bei der Wahrnehmung der Gläubigerrechte im Restschuldbefreiungsverfahren zu beseitigen. Diese Maßnahmen werden begleitet durch die effektivere Ausgestaltung des Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren sowie die Einführung eines Schutzes von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften vor Verlust ihrer Genossenschaftswohnung.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
571-Ahrendt-Rstschuldbefreiung.pdf (2012-07-18, 102.71 KB)


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